Bernd Spengler vor dem Bundesarbeitsgericht mit einem Mandanten

Von Abmahnung
bis Zeugnis

  • Abmahnung
  • Arbeitszeit
  • Aufhebungsvertrag
  • Betriebsrat
  • Betriebsübergang
  • Betriebsvereinbarung
  • Einigungsstelle
  • Gehalt
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Tarifvertrag
  • Urlaub
  • Zeugnis

Erhalt des Arbeitsplatzes

Das ist für viele Menschen existenziell wichtig. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Personalabbau vertrauen Sie unserer Erfahrung.

Wir stehen auf Ihrer Seite und behalten bei unserer Beratung immer auch die Folgen für Ihre Familie und Ihre berufliche Zukunft im Auge.

Betriebs- und Personalräte begleiten wir strategisch bei Sozialplänen, Massen-entlassungen oder betrieblichen Veränderungsprozessen, damit sie als Gremium ihre Arbeitnehmer besser schützen können.

Bernd Spengler ist Herausgeber und Autor in zwei Kommentaren zum Kündigungsschutz.

Das gilt auch beim Aushandeln von Betriebsvereinbarungen, der Vertretung in Einigungsstellen und ganz besonders bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle bei immer stärkerem Leistungsdruck.

Auch bei IT und KI Vereinbarungen.

Bernd Spengler vor dem Bundesarbeitsgericht mit einem Mandanten

Rettungsdienstrecht in der Praxis

  • Arbeitsbereitschaft
  • Bereitschaftsdienst
  • Blaulichtfahrt
  • Dienstplan
  • Dokumentation
  • Freiheitsberaubung
  • Garantenstellung
  • Kompetenzen
  • Leitstelle
  • Medikation
  • Notarzt
  • RTW
  • Schweigepflicht
  • Sonder- und Wegerechte

Das Rettungsdienstrecht wird in Deutschland nur von wenigen Juristen ausgeübt. Im Vordergrund stehen dabei Fragen der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Rettungsdienstmitarbeiter gegenüber Patienten. Die Kanzlei SPENGLER & KOLLEGEN verfügt in diesem Bereich über langjährige Erfahrung.

Die vermehrten Notfalleinsätze haben immer höhere Unfallquoten der Rettungsfahrzeuge zur Folge, die oft sehr hohe Kosten verursachen. Das Problem sind die Sonder- und Wegerechte, die im Notfalleinsatz gelten. Wir wickeln diese speziellen Unfallmandate (mit den Versicherungen) für die Rettungsorganisationen ab und stehen Ihnen bei der Entwicklung eines effektiven Schadensmanagements zur Verfügung.

Die Vorschriften für Rettungsdienste sind in den Landesrettungsdienstgesetzen verankert und unterscheiden sich bundesweit. Ebenso die verwaltungsrechtlichen Fragen der Zulassung von Organisationen, die Hilfsleistungen erbringen.

Wir kümmern uns um Fragen zur Berufszulassung von Mitarbeitern und sind im Bereich des Arbeitsrechts im Rettungsdienst bewandert. Mit den Besonderheiten bei Kündigungen, Fragen der Dienstplangestaltung und der Arbeitnehmerhaftung vor dem Hintergrund unterschiedlichster Tarifverträge (DRK-TV, AVR Caritas, AVR Diakonie, TVöD) kennen wir uns bestens aus.

Sieghart Böhme vor dem Sozial- und Arbeitsgericht

Sozialrechtrecht
Menschen im Mittelpunkt

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitsförderung
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung
  • Rehabilitation
  • Teilhabe behinderter Menschen
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitsunfall
  • Wegeunfall
  • Behinderung

Das Sozialrecht ist ein sehr komplexer Rechtsbereich, aber eben ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und regelt die soziale Sicherung in unserem Land.

Für viele Betroffene sind die Vorschriften und Zuständigkeiten aber bedauerlicherweise schwer verständlich und wenig durchschaubar. Allein 12 verschiedene Sozialgesetzbücher sagen alles über das Paragrafendickicht des Sozialrechts.

Hier sind wir Wegweiser und Ratgeber.

Bei Fragen rund um Arbeitslosengeld, Sperrzeiten, gesetzliche Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitsunfall, Erwerbsunfähigkeit oder Wegeunfall steht Ihnen unser Sozialrechtler Sieghart Böhme dabei fachkundig zur Seite.

Auch im Versicherungsrecht wie bei privaten Kranken- und Lebensversicherungen ist er der richtige Ansprechpartner.

Louisa Artmann vor dem Strafgericht

Verkehrsrecht

  • Arbeitnehmerhaftung
  • Regress
  • Bußgeld
  • Blitzer
  • Rettungswagen
  • Blaulicht und Martinshorn
  • Linksabbieger
  • Sonderrecht
  • Wegerecht
  • Totalschaden
  • Führerscheinentzug

Im Verkehrsrecht sind wir auf zwei Bereiche spezialisiert:

Die Unfallregulierung bei gewerblichen Fuhrparks insbesondere Rettungsdienste, Feuerwehren, Schulbus- und Behindertentransporte sowie für gewerbliche Fuhrparks mit den jeweiligen spezifischen Besonderheiten.

Die Beratung und Verteidigung von Berufskraftfahrern und LKW-Fahrern, denen oftmals bei Verkehrsverstößen noch immer auch arbeitsrechtliche Sanktionen drohen. Eng mit dem Bereich Arbeitsrecht verzahnt, vertreten die Rechtsanwälte SPENGLER & KOLLEGEN bundesweit betroffene Fahrzeugführer, oft in enger Absprache mit dem gewerkschaftlichen Rechtschutz und der GUV-Fakulta.

Die vermehrten Notfalleinsätze haben immer höhere Unfallquoten der Rettungsfahrzeuge zur Folge, die oft sehr hohe Kosten verursachen. Das Problem sind die Sonder- und Wegerechte, die im Notfalleinsatz gelten. Wir wickeln diese speziellen Unfallmandate (mit den Versicherungen) für die Rettungsdienstanbieter ab und stehen Ihnen bei der Entwicklung eines effektiven Schadensmanagements zur Verfügung.

Louisa Artmann vor dem Strafgericht

Strafrecht

  • Körperverletzung
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Schweigepflicht
  • Freiheitsberaubung
  • Opfer sexualisierter Gewalt

Strafverteidigung

Ein strafrechtlicher Vorwurf trifft die meisten Menschen unvorbereitet und kann sich auf das soziale Umfeld, die familiäre Situation oder die berufliche Tätigkeit auswirken. Wir unterstützen Sie in dieser Situation und achten darauf, dass Ihre Rechte im Verfahren von Anfang an gewahrt werden.

Dazu gehört die Beratung und Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren, etwa bei Vorladungen, Durchsuchungen und Haftfragen, ebenso wie die Verteidigung in der Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren.

Dabei entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die zu Ihrer persönlichen Situation passt. Wir informieren Sie verständlich über die strafrechtlichen Risiken und behalten zugleich mögliche arbeits- und berufsrechtliche Auswirkungen im Blick.

Besondere Erfahrung besteht in der Begleitung von Angehörigen medizinischer und rettungsdienstlicher Berufe. Bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt übernehmen wir keine Strafverteidigung. In diesem Bereich vertreten wir ausschließlich Geschädigte.

Opfervertretung

Ein Strafverfahren ist für Geschädigte häufig eine belastende und unübersichtliche Situation, die viele Fragen aufwirft.

Wir beraten und begleiten Sie von Anfang bis zum Abschluss des Strafverfahrens – beginnend bei der Frage der Erstattung einer Strafanzeige, über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung. Dazu gehört insbesondere die Beantragung von Akteneinsicht, die Stellung von Anträgen sowie die Vorbereitung und Begleitung zu Vernehmungen und Gerichtsterminen. Auf Wunsch arbeiten wir dabei eng mit einer psychosozialen Prozessbegleitung zusammen.

Wir legen Wert auf eine klare und verständliche Beratung. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Interessen im Verfahren berücksichtigt werden und Sie in jeder Phase gut vorbereitet sind.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen, insbesondere im Rahmen des Adhäsionsverfahrens.

Bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt vertreten wir ausschließlich Geschädigte.